Rechtsformen und Gründung

Wenn uns etwas unter den Nägeln brennt, dann wollen wir handeln. Dem Handeln ist in einer zivilisierten Gesellschaft ein gewisser gesetzlicher Rahmen gesetzt. Wir von der Kooperationsstelle kennen diese Rahmenbedingungen nicht als versierte Jurist:innen, sondern vom alltäglichen Umgang in der Praxis her. Das bedeutet aber keinen qualitativen Minderwert: letztlich stellen die juristischen Formen Werkzeuge dar, die den Bürger:innen zur Verfügung stehen sollen, damit sie ihre Ideen umsetzen können.
Die folgenden Dokumente geben eine Übersicht über die in der Schweiz zur Verfügung stehenden Rechtsformen. Wir behandeln hier vor allem die Rechtsform Genossenschaft, da wir der Meinung sind, dass diese von ihren Prinzipien her gut zu Solawi passt.

Gründung einer Genossenschaft

Um einen Verein zu gründen, reichen zwei oder drei Personen, die sich auf die Vereinsgründung und die Statuten einigen. Zur Gründung einer Genossenschaft braucht es etwas mehr: Mindestens sieben Gründer:innen, drei gewählte Verwaltungsmitglieder, Statuten und einen Eintrag im Handelsregister.

Die folgenden Vorlagen sind anonymisierte Beispiele aus dem Kanton Zürich und können bereits leicht veraltet sein (Gesetzes-Änderungen). Aber jedes Handelsregisteramt informiert gerne darüber, was es für eine Eintragung braucht.

Statuten und Betriebsreglement

Die meisten Solawi-Initiativen geben sich Statuten bzw. eine Satzung und mit Vorteil auch ein Betriebsreglement. Das sind nicht einfach lästige Formalien, sondern dienen der Festlegung von Zielen und Organisationsstrukturen. Vorausgehen sollte eine intensive Diskussion aller Beteiligten über die Grundsätze der Organisation und die entsprechenden Formulierungen. Es funktioniert nicht, die Dokumente von anderen Initiativen einfach zu kopieren. Das Durchackern von Statuten und Betriebsreglement ist eine gute Gelegenheit, um Klarheit zu erlangen, ob alle Beteiligten vom gleichen reden.

Die Statuten haben für die Organisation die Bedeutung einer Verfassung und das Betriebsreglement den Stellenwert von Gesetzen oder Verordnungen. Bei Statuten, welche im Handelsregister hinterlegt werden müssen, sind Änderungen kostenpflichtig. D.h. in den Statuten werden die Grundlagen formuliert und im Betriebsreglement bei Bedarf ausführlichere Bestimmungen sowie konkretere Umsetzungsregeln.

Die folgenden Dokumente zeigen Statuten und Betriebsreglement am Beispiel von ortoloco (Gemüsekooperative, vor 2020).

Weiterführende Informationen

Elinor Ostrom: Gemeingüter

Solidarische Landwirtschaft hat starke Gemeingüter-Aspekte. Der Wirtschaftsnobelpreis 2009 ging an die Gemeingüter-Forscherin Elinor Ostrom sowie an den Transaktionskosten-Forscher Oliver E. Williamson. O.E. Williamson zeigte auf, dass weder der freie Markt noch eine zentrale staatliche Planung optimale wirtschaftliche Ergebnisse hervorbringen. Das Preiskomitee sah in E. Ostrom offenbar die perfekte Ergänzung dazu, weil sie durch ihre Gemeingüter-Forschung einen dritten Weg aufzeigte, nämlich den des dezentralen Gemeingütermanagements durch die Beteiligten selber (Selbstverwaltung).

Die folgenden Dokumente liefern einen Einblick in das Thema Allmende (Commons) bzw. Gemeingüter-Ökonomie, anhand der Forschung von Elinor Ostrom.

Genossenschaftsgeschichte – Artikelsammlung

Gemäss dem ersten Absatz im ersten Artikel zum Schweizerischen Genossenschaftsrecht (OR Art. 828, Abs. 1) sind Genossenschaften wirtschaftliche Selbsthilfegruppen. Das war und ist die Grundidee, auch wenn viele bedeutende Genossenschaften heutzutage nicht mehr viel mit Selbsthilfe gemein haben. Im Zuge der Alternativenbewegung in den 70er-Jahren erlebte diese ursprüngliche Motivation ein Revival. Es entstanden zahlreiche wirtschaftliche Unternehmen, die bis heute ohne hierarchische Strukturen funktionieren und von allen Mitarbeiter:innen gleichberechtigt demokratisch verwaltet werden. Die Gründungen der ersten Solawi-Initiativen in der Schweiz fielen zusammen mit dieser Alternativenbewegung.

Die folgenden Dokumente liefern einen Einstieg in die Ideen und die Geschichte der Genossenschaften.